Fachbereiche

Hilfen zur Erziehung stellen mit einem jährlichen Ausgabenvolumen von über 10 Milliarden

Euro den zweitgrößten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dar. Das IKJ verfolgt seit seiner Gründung 1995 die Zielsetzung, diesen Bereich evidenzbasiert zu beforschen und damit einen Wissenstransfer in die Praxis und Politik, aber auch die Rückkopplung von Praxiserfahrungen in den Forschungsprozess sicherzustellen, um so zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung der Hilfen zur Erziehung beizutragen.

Ein wichtiger Schwerpunkt innerhalb der Hilfen zur Erziehung ist der Kinder- und Jugendschutz. Ziel der Fort- und Weiterbildungsangebote ist es, die Fachkräfte mit einem erprobten, empirisch fundierten Methodenrepertoire auszustatten, das sie in einer proaktiven, systematischen und partizipativen Handlungspraxis unterstützt. So wird die Handlungssicherheit der Fachkräfte erhöht, um Gefährdungslagen und Hilfebedarfe zuverlässig zu erkennen, eine partizipative Hilfeplanung zu gestalten und wirksame Hilfeverläufe zu fördern. 

Durch unsere E-Learning-Angebote haben bisher mehr als 1.500 Fachkräfte die Chance erfolgreich genutzt, in der herausfordernden Situation rund um die Covid-Pandemie ihre Wissensbestände in den Hilfen zu Erziehung und im Kinderschutz zu erweitern. 

Nutzen auch Sie die Ergebnisse aus über 25 Jahren Wirkungsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe, um wissenschaftlich belegte Wirkfaktoren für Ihre Arbeit nutzbar zu machen!

Seit 2001 führt das IKJ im Auftrag von Ministerien, Jugendämtern, kommunalen und freien Trägern Projekte im Bereich der Frühen Bildung durch.
Zu unseren Zielgruppen im Bereich Frühe Bildung gehören alle Bildungsorte von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Familienzentren, Grundschulen, Frühförderung sowie Träger- und Beratungsstrukturen (Fachberatung bzw. Fachdienste).
Übergeordnetes Ziel der Fort- und Weiterbildungsangebote ist es, die Anschlussfähigkeit kindlicher Bildungsbiographien weiter zu verbessern und einen Beitrag zu einem bedarfsorientierten und konsistenten Gesamtangebot in der Bildung und Betreuung in den Kommunen beizutragen.
Aktuelle Schwerpunkte in den Fort- und Weiterbildungsangeboten sind die Zusammenarbeit mit Eltern (Bildungspartnerschaft), die Verbesserung der Kooperation zwischen den Bildungsorten eines Kindes u.a. rund um die Gestaltung von Übergängen, die Entwicklung von Konzeptionen oder Leitlinien zur Qualitätsentwicklung sowie die Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Befragungen der Familien im Sozialraum.

In der Sozialen Arbeit setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass insbesondere bei komplexen Problem- und Bedarfslagen interdisziplinäre sowie rechtskreisübergreifende Kooperationen auf Fall- und Systemebene wesentliche Erfolgsgaranten für eine wirksame und passgenaue Versorgungslandschaft sind. Entsprechend nimmt das IKJ in den letzten zehn Jahren zunehmend auch diesbezügliche Fragen im Bereich des Gesundheitswesens in den Blick.
Zum einen untersucht das IKJ Schnittstellenfragen, etwa in der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe und medizinischer Versorgung nach SGB V, als Grundlage von passgenauen und effektiven Hilfen für Kinder von Eltern mit Suchterkrankungen oder anderen psychischen Erkrankungen. Zum anderen forscht das IKJ u. a. zu Wirkungen und Wirkfaktoren in der psychosozialen Patientenbegleitung, der sektorenübergreifenden Versorgung Demenzkranker oder der Beschreibung von Qualitätsindikatoren für Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI.

Schwerpunkte in den Fort- und Weiterbildungsangeboten sind die gelingende Gestaltung rechtskreisübergreifender Kooperationsbeziehungen, die Versorgung von Familien mit Suchtbelastungen und psychischen Erkrankungen sowie Unterstützungsleistungen für Kinder von chronisch erkrankten Elternteilen

Das IKJ verfolgt im Fachbereich Eingliederungshilfe das übergeordnete Ziel, mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung sowie deren Angehörige zu erreichen und damit zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen zu können.
Auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie des SGB VIII werden u. a. Instrumente und Methoden entwickelt, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Wünsche und Ziele bspw. im Rahmen der Hilfeplanung zu äußern und eine Rückmeldung zum Nutzen der erhaltenen Hilfen zu geben. Zum anderen untersucht das IKJ die Wirkung und Wirksamkeit von Leistungen, die im Zuge der Eingliederungshilfe oder für besonders vulnerable Familiensysteme erbracht werden.
Dabei liegen die Schwerpunkte vor allem an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und Gesundheitswesen sowie zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. In diesem Kontext geht es u. a. um inklusionsspezifische Anforderungen der SGB VIII-Reform sowie um die Qualifizierung und Sensibilisierung von Fachkräften für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und besonders vulnerabler Gruppen, wie sucht- und psychisch belastete Familien.
Schwerpunkte in den Fort- und Weiterbildungsangeboten sind die gelingende Gestaltung rechtskreisübergreifender Kooperationsbeziehungen, die strategische Beratung zur Verstetigung projektbezogener Angebotsfinanzierung sowie die Versorgung von Familien mit Suchtbelastungen und psychischen Erkrankungen und Unterstützungsleistungen für Kinder von chronisch erkrankten Elternteilen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf partizipativer Hilfeplanung und Zielformulierung in Hilfeprozessen im Sinne des BTHG.

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